PREISE
VERORDNUNG
MIETBEDINGUNGEN
1. Um die Miete und Lieferung eines E-Bike-Fahrrads zu erhalten, muss der Benutzer einen gültigen Ausweis und eine NICHT wiederaufladbare Kreditkarte vorlegen, auf die eine kostenlose Vorautorisierung durchgeführt wird, um die Kaution für die Nutzung des Fahrrads zu garantieren einen Betrag von 100,00 € für jedes gemietete Fahrzeug; dieser Betrag wird nach Prüfung des Gebrauchszustandes des Fahrzeuges bei dessen Rückgabe freigegeben. Der Benutzer muss die entsprechende Zahlung ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns bis zu seinem Erscheinen zum Abschluss des Mietvertrags leisten. Die Nachlieferungstoleranz für die festgelegte Zeit beträgt 5 Minuten. Nach dieser Zeit wird ein zusätzlicher Betrag berechnet.
2. Der Benutzer und der Verwalter prüfen bei Lieferung des Fahrrads den Funktionszustand des Fahrrads.
3. Der Benutzer muss das Fahrrad so verwenden, dass Schäden an ihm und seinem Zubehör (Körbe, Sitze, Ständer usw.) sowie die volle Verantwortung vermieden werden, wenn das Fahrrad unbeaufsichtigt gelassen wird.
4. Der Verwalter fordert den Benutzer auf, die am Fahrrad verursachten oder erlittenen Schäden und/oder Brüche zu bezahlen;
5. Der Verwalter kann die Benutzer während der Nutzung der Fahrräder kontrollieren und deren sofortige Rückgabe verlangen, wenn die Umstände einer missbräuchlichen Nutzung des Fahrzeugs erkannt werden.
6. Wenn der Verwalter ein Fahrrad findet, das als verlassen oder völlig unbeaufsichtigt gilt und auf keinen Fall nach Ablauf der zum Zeitpunkt der Anmietung vereinbarten Frist ohne vorherige Ankündigung zurückgegeben wird, kann er es abholen, auch wenn es mit Schließsystemen verschlossen ist.
7. Der Nutzer haftet für Schäden, die ihm, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Von der Verwaltungsgesellschaft darf keinerlei Entschädigung verlangt werden. Während der Nutzung des Fahrrads genießt der Benutzer keinerlei Versicherung und das Fahrrad ist nicht versichert. Der Benutzer ist verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Manager lehnt jede Verantwortung im Falle einer unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs oder der Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
8. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads muss der Nutzer dem Betreiber eine Kopie der Diebstahlanzeige bei den zuständigen Justizbehörden vorlegen und als Sicherheit den Betrag zahlen, der dem Zeitwert der offiziellen Preisliste des Fahrzeugs entspricht .
9. Das Versäumnis, das Fahrrad ohne vorherige Ankündigung zurückzugeben und durch Ausnahmefälle motiviert ist, wird als Diebstahl und Unterschlagung betrachtet und daher der Justizbehörde gemeldet.
10. Der Verwalter kann den Verleih eines Fahrrads an betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen (gemäß Artikel 186-187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen nach Ermessen des Verwalters ablehnen.
11. Die Unterzeichnung des Mietvertrags durch den Benutzer setzt die Kenntnis und bedingungslose Annahme dieser Bestimmungen, der Tarife, der Öffnungs- und Schließzeiten des Mietservices voraus, die die volle körperliche Fähigkeit zur Nutzung des Fahrzeugs erklären
12. Die Tagesmiete ist ausschließlich von 9.00 bis 19.00 Uhr am selben Tag vorgesehen und nicht für 24 Stunden. Bei mehrtägiger Anmietung werden diese vom Tag der Abholung bis zum Tag der Rückgabe gezählt.
VERMIETUNG
Die Anmietung ist Erwachsenen mit gültigem Ausweis und Kreditkarte bei Abschluss eines regulären Mietvertrages gestattet; Sie können das E-Bike stunden- oder ganztags auch an Minderjährige mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ausleihen, die die Nutzung genehmigen und die volle Verantwortung dafür übernehmen. Die Mietzeit ist von 9.00 bis 19.00 Uhr. Der Helm wird (nicht obligatorisch, aber empfohlen) regelmäßig desinfiziert und mit Einweg-Kopfhörern aus Papier ausgestattet, um die Hygiene selbst zu schützen.
VERSICHERUNG
Unser Unternehmen ist Mitglied der CIAB Association (Club Imprese Amiche della Bici) www.ciab.it, mit der es möglich ist, eine RC-Police zum Preis von 2,00 € zur Deckung von Schäden Dritter im Falle eines verursachten Unfalls abzuschließen vom Fahrrad und seinem Fahrer für die vorgesehene Mietdauer ab Abholung bis 24:00 Uhr; bei mehreren Tagen ist die Police täglich zu erneuern, KEINE Sachschäden an sich selbst oder Schäden am eBike durch den Mieter, der dafür vertragsgemäß haftet, sind von der Police gedeckt.
Via Vittorio Emanuele, 102
Castiglione del Lago (PG)